Trage die vier klassischen Fälligkeiten für Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. verbindlich ein. Bei Umsatzsteuer quartalsweise gilt in der Regel der zehnte Tag nach Quartalsende; mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich alles um einen Monat. Plane zusätzlich je Quartal einen Review-Tag zwei Wochen früher, damit Puffer bleibt, und notiere Zahlungsläufe, falls du kein Lastschriftmandat erteilt hast.
Arbeite mit zwei Erinnerungen pro Termin: eine bei Quartalsbeginn, eine sieben Tage vor Fälligkeit. Kopple sie mit konkreten Aufgaben, etwa Belege scannen, Kontoauszüge abgleichen und Entwürfe prüfen. Nutze Farbmarkierungen für kritische Fristen, besonders wenn Feiertage oder Urlaub anstehen. So verlierst du auch in hektischen Projektphasen nicht den Überblick und reduzierst Mahngebühren, Säumniszuschläge und spontane Nachtschichten deutlich.